AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Peers Solutions GmbH, Straßburger Straße, 10405 Berlin („Peers“ oder „wir“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Peers Plattform an bzw. durch das im jeweiligen Einzelauftrag bezeichnete Unternehmen („Kunde“ oder „Sie“).
1. Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand dieser AGB sind die Bereitstellung und Nutzung der Peers Plattform an bzw. durch den Kunden. Der konkrete Funktionsumfang der Peers Plattform sowie die Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Anwenderdokumentation. Die Peers Plattform wird ausschließlich über das Internet als Software-as-a-Service zugänglich gemacht; eine Überlassung der Peers Plattform (auf Datenträgern oder im Wege der online Übertragung) zur lokalen Installation ist nicht möglich.
1.2. Als Bestandteil der Peers Plattform wird Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung gestellt, auf den die mit der Peers Plattform erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können. Die Archivierung der Daten entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist im Leistungsumfang nicht enthalten.
1.3. Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des von uns genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.
1.4. Üblicherweise ist die Peers Plattform auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die Peers Plattform in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, werden wir nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse informieren.
Für die Peers Plattform gelten die folgenden Servicelevel:
– Betriebszeit: Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
– Wartungszeiten: grundsätzlich außerhalb der Betriebszeit.
– Verfügbarkeit: innerhalb der Betriebszeit 98%, außerhalb der Betriebszeit 95%, jeweils im Mittel eines Kalendermonats.
1.5. Wir unternehmen die Analyse und Behebung dokumentierter, reproduzierbarer Fehler der Peers Plattform (nachfolgend „Supportleistungen“) durch kompetentes Personal und gemäß anerkannten Industriestandards. Wir stehen für den Erfolg bei der Beseitigung von Fehlern nicht ein und übernehmen insoweit auch keine Garantie; die Gewährleistungsrechte des Kunden und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben bei Vorliegen der sonstigen in diesen AGB geregelten Voraussetzungen unberührt. „Fehler“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede vom Kunden gemeldete Störung, die zur Folge hat, dass die Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit von Angebot und Anwenderdokumentation abweicht und
– sich dies auf deren Gebrauchstauglichkeit mehr als unwesentlich auswirkt, oder
– Korruption von Daten oder Verlust von Daten eintritt, die mit der Peers Plattform bearbeitet oder von ihr erzeugt werden.
Falls eine aufgetretene Störung nicht reproduziert werden kann, gilt diese nicht als Fehler. Die Parteien werden in diesem Fall das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen.
1.6. Der Kunde muss auftretende Fehler unverzüglich mit möglichst genauer Beschreibung des Problems melden. Die Problembeschreibung sollte jedenfalls Angaben dazu enthalten, welcher konkrete Fehler eingetreten ist, welche Arbeitsschritte vor Auftreten des Fehlers ausgeführt wurden und worin die Auswirkungen des Fehlers bestehen. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (E‑Mail) zu wiederholen. Wir sind zur Entgegennahme von Fehlermeldungen Montags – Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
1.7. Bei Fehlermeldungen werden die nachfolgend beschriebenen Aktivitäten innerhalb der Reaktionszeit durchgeführt. Die Reaktionszeit ist abhängig von der Fehlerklasse; es gelten folgende Fehlerklassen.
Fehlerklasse 1: Ein produktiver Einsatz der Peers Plattform ist nicht oder nur erheblich eingeschränkt möglich oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.
Fehlerklasse 2: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul verhindert oder erheblich einschränkt.
Fehlerklasse 3: Alle übrigen Fehler
1.8. Innerhalb der Reaktionszeiten legen wir einen Vorschlag für die Behebung des Fehlers vor. Er umfasst folgendes:
– Darstellung der Ergebnisse der durchgeführten Analyse;
– Darstellung der Auswirkungen auf andere Funktionalitäten (Kritikalität);
– Vorschlag einer Vorgehensweise, um den Fehler zu beheben.
Fehlerklasse 1: Reaktionszeit 8 Stunden
Fehlerklasse 2: Reaktionszeit 2 Werktage
Fehlerklasse 3: Reaktionszeit 5 Werktage
1.9. Wir sind nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen:
– bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Peers Plattform beruhen;
– für andere Software (insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird);
– bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Peers Plattform oder auf Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Bedienung nicht in Übereinstimmung mit der Anwenderdokumentation vorgenommen wird;
– bei jeglichen Defekten der vom Kunden für den Zugriff auf die Peers Plattform eingesetzten Hardware;
– bei Nutzung der Peers Plattform auf anderen als den in der Anwenderdokumentation angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
– in Form von Vor-Ort-Einsätzen von unseren Mitarbeitern.
Wir sind berechtigt, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln und zu den Nutzungsgebühren für die Peers Plattform entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungssätzen in Rechnung zu stellen.
1.10. Die vorstehend genannten Leistungen sind abschließend. Darüber hinaus sind wir nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet, insbesondere nicht zur Erbringung von Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart.
2. Kundenkonto; Nutzungsbedingungen; Abrechnung; Mitwirkungspflichten
2.1. Über das Online-Kundenkonto kann der registrierte Kunde sämtliche Aktivitäten selbst online ausführen. Die Nutzung des Online-Kundenkontos sowie der Peers Plattform setzen zwingend eine Registrierung voraus. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer insoweit vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
2.2. Der Zugang des Kunden zum Online-Kundenkonto und/oder zu der Peers Plattform erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes), Änderungen des Passwortes sind nur online innerhalb des Kundenkontos möglich. Der Kunde hat uns bei Verlust der Zugangsdaten, des Passwortes oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen sind wir berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Kundenkonto bzw. zu der Peers Plattform zu sperren; Ziffer 4 gilt entsprechend. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch der Zugangsdaten.
2.3. Die Peers Plattform bietet dem Kunden die Möglichkeit, das vereinbarte Lernbudget Personen aus dem Unternehmen des Kunden zuzuweisen. Die Zuweisung kann, je nach Ausrichtung der Lernangebote, en bloc oder in mehreren Teilen auf einzelne Skills erfolgen, für die wir dann entsprechende Lernangebot suchen und zur Verfügung stellen. Die Zusammenstellung von Lernangeboten für eine*n Lernende*n wird als „Lernpfad“ bezeichnet. Grundsätzlich kann das für eine Person vereinbarte Lernbudget nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden, sondern es kann allein für die Buchung eines einzigen Lernpfads eingesetzt werden. Innerhalb eines Vertragsjahres kann das vereinbarte Lernbudget jedoch ausnahmsweise auf mehrere Personen aufgeteilt werden, wenn (1) das Lernbudget noch nicht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen verbraucht wurde und (2) aufseiten des Kunden ein überwiegendes berechtigtes Interesse an einer Aufteilung des Lernbudgets besteht (etwa, weil ein*e Mitarbeitende*r das Unternehmen verlassen hat).
Der Kunde erhält mit Bereitstellung einen Admin-Zugang zu der Peers Plattform. Über diesen Zugang ist ein Admin-Portal erreichbar, das der Admin des Kunden zur Verwaltung seines Lernbudgets einsetzen kann. Im Admin-Portal können insbesondere bestehende Berechtigungen gefunden und geändert werden. Der Admin die Möglichkeit, Managern des Kunden die Erlaubnis zu geben, das Lernbudget auf Lernpfade auszugeben. Außerdem hat er die Möglichkeit, Lernenden die Berechtigung zu geben, das eigene Lernbudget auszugeben und einen eigenen Lernpfad zu bestimmen.
2.3.1. Nutzerkontingent: Sobald der Admin einen neuen User (Admin, Manager oder Lernender) hinzufügt, zählt dieser in das mit dem Kunden vereinbarte Nutzerkontigent, es wird automatisch Nutzerkontingentbudget freigegeben, und der Kunde ist insoweit zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an Peers verpflichtet.
2.3.2. Admin gibt Lernbudget frei: Fügt der Admin einen neuen Lernenden hinzu, wird das Lernbudget für diese Person automatisch in der mit dem Kunden vereinbarten Höhe freigegeben, sobald das Lernbudget angelegt wurde. Der Kunde ist damit zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an Peers verpflichtet; Peers wird die betreffenden Kosten einmal pro Halbjahr in Rechnung stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei einem bereits existierenden User das Lernbudget erhöht wird.
2.3.3. Lernpfad: Ist ein Lernender oder Manager berechtigt, Lernpfade anzulegen, darf dieser frei entscheiden, worauf das für die betreffende Person festgelegte und noch vorhandene Lernbudget ausgegeben wird. Das Lernbudget wird abgebucht, sobald die berechtigte Person dem Lernenden die Berechtigung gegeben hat, über das Lernbudget zu verfügen bzw. der Lernende das Lernbudget auf der Plattform freigibt.
2.3.4. Zahlung:
- Zahlung pro User: Im Falle einer Buchung nach Maßgabe der vorstehenden Vorschriften erhöht sich das Budget um das jeweilige Lernbudget und die Softwaregebühr für einen User.
- Zahlung in Bundles: Ist das Bundle noch nicht ausgeschöpft, kann ein User hinzugefügt werden, und es entstehen keine weiteren Kosten für den Kunden zu. Ist das Bundle bereits ausgeschöpft, tritt Peers mit dem Kunden in Kontakt, um die weiteren Kosten zu besprechen.
Durch die geplante Lernreise, Erinnerungsnachrichten und regelmäßige Check-Ins wird Peers sich darum bemühen, dass das mit dem Kunden vereinbarte Lernbudget innerhalb eines Jahres tatsächlich für die Buchung von Lernangeboten auf dem Lernpfad aufgebraucht wird. Ein zum Jahresende nicht verbrauchtes Lernbudget verfällt, sofern nicht Peers das Unvermögen des Kunden zu verschulden hat, das Lernbudget tatsächlich einzusetzen.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit die nachstehenden Nutzungsbedingungen für die Peers Plattform einzuhalten und die für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Die Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere und vorbehaltlich besonderer Vereinbarung mit dem Kunden im Einzelfall die folgenden Pflichten bzw. Tätigkeiten:
– bei der Nutzung sind alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten. Untersagt ist es, Daten oder Inhalte auf Server von uns zu übertragen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen
– bei einer Fehlermeldung sind uns unverzüglich alle Dokumentationen, Protokolle und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen
– der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig an entsprechenden Produktschulungen teilzunehmen oder sich auf andere Weise das notwendige Wissen zur Nutzung der Peers Plattform anzueignen
– es dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die frei von Computerviren oder anderem schädlichen Code sind
– es dürfen weder Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Peers Plattform verwendet werden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit zu beeinträchtigen.
3. Vergütung; Zahlungsbedingungen
3.1. Die Vergütung für die Nutzung der Peers Plattform und insbesondere die Buchung von Lerninhalten richtet sich unbeschadet dieser AGB (insbesondere der Ziffer 2.3.4) nach den im Einzelauftrag zwischen den Parteien vereinbaren Bedingungen. Alle darin ausgewiesenen Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (soweit diese anfällt). Gleiches gilt für etwaige Rabattkonditionen oder sonstige, dem Kunden gewährte Vergünstigungen.
3.2. Als Zahlungsmethode bieten wir derzeit die Bezahlung per Rechnung an.
3.3. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang fällig und zahlbar ohne Abzug. Rechnungen werden maschinell erstellt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden.
3.4. Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweils im Auftrag vereinbarten Preise auch während der Laufzeit des Vertrags in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Produktions-, Versand- und Lohnkosten. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur mit Wirkung zum Beginn eines neuen Vertragsjahrs zulässig. Preiserhöhungen sind spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzukündigen. Für den Fall, dass die Preiserhöhung mehr als 10% der bisherigen Vergütung ausmacht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, dass er mit einer Frist von einem Monat nach Zugang der Preiserhöhungsankündigung schriftlich ausüben kann.
3.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.
4. Sperrung von Daten oder des Zugangs
4.1. Macht ein Dritter uns gegenüber eine Rechtsverletzung durch Daten oder Inhalte geltend, die vom Kunden auf der Peers Plattform eingestellt wurden, sind wir berechtigt, die entsprechenden Daten oder Inhalte, ggfs. auch den Zugang des Kunden zu seinem Kundenkonto bzw. der Peers Plattform vorläufig zu sperren, wenn der Dritte die Rechtsverletzung schlüssig dargetan hat. Wir werden den Kunden in diesem Falle auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Rechtsverletzung einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Wird dieser Aufforderung nicht oder nicht genügend nachgekommen, sind wir unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Soweit die Rechtsverletzung vom Kunden zu vertreten ist, ist er auch zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet und hat uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
4.2. Eine Sperrung des Kundenkontos bzw. des Zugangs zu der Peers Plattform ist aufzuheben, sobald der gegen den Kunden gerichtete Verdacht ausgeräumt ist oder eine entsprechende behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt.
5. Leistungsänderungen
5.1. Vorbehaltlich der Nutzungsrechte des Kunden und der Gewährleistungen von Peers gemäß dem Vertrag und diesen AGB, und sofern solche Änderungen für den Kunden nicht unzumutbar sind, behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit Änderungen an der Peers Plattform vorzunehmen, die wir für notwendig oder nützlich halten, um (a) die Qualität oder Funktionalität der Peers Plattform, (ii) die Wettbewerbsfähigkeit oder den Markt für die Peers Plattform oder (iii) die Kosteneffizienz und/oder Leistungsfähigkeit der Peers Plattform zu erhalten oder zu verbessern oder
(b) um geltende Gesetze einzuhalten..
5.2. Wir werden vertragsrelevante, erhebliche Änderungen spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail auf das von Ihnen genannte E-Mail-Konto ankündigen und angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit solchen Änderungen leisten, um eine angemessene und fortgesetzte Nutzung der Peers Plattform für den Kunden sicherzustellen.
6. Rechte bei Mängeln
6.1. Wird der in Ziffer 1.4 aufgeführte Service Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 98%, außerhalb der Betriebszeit unter 95%, jeweils im Mittel eines Kalendermonats) und haben wir dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben in den Fällen dieser Ziffer 6.1 ebenfalls unberührt.
6.2. In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung sind wir zur Beseitigung des Mangels berechtigt und verpflichtet. Falls die Mangelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Rechte zur Minderung der Vergütung und zur Kündigung des Vertrages nur bestehen, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.
6.3. Die Verjährungsfrist für mangelbedingte Schadensersatzansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von den zum Schadensersatz berechtigenden Umständen. Dies gilt nicht in den in Ziffer 8.1. bezeichneten Fällen.
7. Schutzrechte Dritter
7.1. Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Peers Plattform gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt und erheben Dritte wegen einer solchen Rechtsverletzung Ansprüche gegen den Kunden, so werden wir nach unserer Wahl auf eigene Kosten entweder
– dem Kunden das Recht zur Nutzung der Peers Plattform verschaffen oder
– die Peers Plattform so umarbeiten, dass sie nicht mehr gegen Rechte Dritter verstößt und mindestens die vertraglichen vereinbarten Eigenschaften aufweist.
7.2. Beruht die Forderung des Dritten nicht auf
– Änderungen der Peers Plattform, die von uns nicht im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise genehmigt wurden, oder
– der Nutzung der Peers Plattform in anderer Weise als gemäß der Zweckbestimmung dieses Vertrages vereinbart, oder
– der Nutzung der Peers Plattform auf einer von uns nicht freigegebenen Hardware oder Betriebssystemumgebung,
so werden wir den Kunden nach eigener Wahl gegen die seitens des Dritten erhobenen Ansprüche verteidigen oder von Schäden, die sich unmittelbar aus einer solchen Forderung eines Dritten ergeben und gegen den Kunden gerichtlich geltend gemacht werden, im Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 8 freistellen und schadlos halten.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, falls Dritte Schutzrechtsverletzungen gegen ihn geltend machen. Der Kunde ist nur berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere sich gerichtlich gegen die Ansprüche zu verteidigen oder gesetzliche Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt zu befriedigen, sofern wir zuvor mitgeteilt haben, dass wir den Kunden gegen den Anspruch nicht verteidigen werden. Wir werden eine Entscheidung darüber, ob wir nach Ziffer 7.2. die Rechtsverteidigung oder eine Freistellungspflicht übernehmen, unsererseits unverzüglich nach Vorliegen sämtlicher für die Entscheidung notwendiger Informationen durch den Kunden herbeiführen und dem Kunden mitteilen.
8. Haftung
Wir haften für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
8.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Mit Ausnahme der in Ziffer 8.1 genannten Fälle haften wir nicht für mittelbare, besondere, zufällige oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar sind oder nicht. Im Übrigen ist unsere Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde daher vertrauen darf. In diesem Fall haften wir nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.
9. Urheberrecht; Nutzungsrecht des Kunden
9.1. Mit Bereitstellung der Zugangsdaten wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Peers Plattform im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und zu den vertraglich (einschließlich dieser AGB) festgelegten Zwecken zu nutzen.
9.2. Für die Peers Plattform werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer des Nutzungsvertrags eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.
9.2.1. Software:
– Die Software wird im Wege eines Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zugänglich gemacht. Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Zugangsrechte, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro eingeräumten Zugangsrecht nur durch eine Person genutzt werden (named user).
– Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter ist nicht gestattet.
– Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für die Peers Plattform an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.
9.2.2. Datenbanken:
– Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte der Peers Plattform sind urheberrechtlich geschützt als Datenbankwerke (§ 4 Abs. 2 UrhG) bzw. als Datenbanken
(§ 87a ff. UrhG). Die einzelnen Dokumente sind darüber hinaus urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 UrhG); die zur Darstellung und Suche der Inhalte der Online-Produkte erforderliche Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes nach den
§§ 69a ff. UrhG. Der Kunde ist zur Nutzung der Informations-/Datenbank- und Online-Produkte im geschäftsüblichen, für seine Bedürfnisse erforderlichen Umfang innerhalb der Grenzen des § 87b UrhG berechtigt. Soweit die tatsächliche Nutzung unsere berechtigten Interessen in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, sind wir berechtigt, den Zugriff auf das Datenbankwerk/die Datenbank einzuschränken oder zu verhindern; Ziffer 4 gilt entsprechend. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe wesentlicher Bestandteile oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von unwesentlichen Bestandteilen des Datenbankwerks/der Datenbank. Alle nachstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Informations-/Datenbank- und Online-Produkten verbleiben bei uns als Inhaberin aller Nutzungs- und Schutzrechte.
– Der Kunde erwirbt das Recht, auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte von jedem beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses.
– Der Kunde verpflichtet sich, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte zu ermöglichen. Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte dürfen pro Zugangsrecht nur durch eine Person genutzt werden (named user).
9.3. Die Nutzung ist nur über die von uns unterstützten Browser zugelassen. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben zu entfernen oder zu verändern.
10. Vertraulichkeit
10.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen, ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Die Parteien stellen jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein auf den Gebrauch für die Durchführung dieses Vertrages beschränkt. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.
10.2. Diese vorgenannte Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich
– die andere Partei von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird,
– bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden,
– bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits zuvor vorhanden waren, oder
– bei der Partei, die diese Informationen empfängt, bereits unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.
10.3. Das Offenlegungsverbot gilt nicht, soweit die Parteien gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei jedoch verpflichtet, vorab die andere Partei von der Offenlegung der Informationen zu benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit hat, sich gegen eine solche Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder zu beschränken. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden.
10.4. Die Vertraulichkeitsbindungen dieses Vertrages bestehen auch nach Beendigung dieses Vertrages für einen Zeitraum von 2 Jahren fort. Hinsichtlich der Daten, die dem Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.
11. Vertragsübernahme
Wir sind berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübernahme zu kündigen.
12. Laufzeit und Kündigung, Folgen der Kündigung
12.1. Der Vertrag hat zunächst die im Angebot von Peers bezeichnete Laufzeit. In Ermangelung einer im Angebot bezeichneten Laufzeit beträgt die initiale Laufzeit zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Zugangs zu der Peers Plattform. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 90 Tagen zum Laufzeitende ordentlich gekündigt wird.
12.2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir sind insbesondere berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn
– der Kunde mit der Bezahlung eines Betrags für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug ist, der mindestens dem vereinbarten Entgelt für die Nutzung für den Zeitraum von zwei Monaten entspricht
– über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet ist oder wird
– das Benutzerkonto übertragen oder die Zugangsdaten zur Peers Plattform ohne vorherige Zustimmung von uns Dritten zugänglich gemacht wurden
– der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Übrigen verletzt hat und trotz Fristsetzung die Vertragsverletzung nicht einstellt oder Maßnahmen nachweist, die geeignet sind, die Wiederholung der Vertragsverletzung künftig auszuschließen.
12.3. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu werden wir
– die im Rahmen des Vertrages bei uns gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellte Datenbanken auf eigene Kosten spätestens acht Wochen nach der Beendigung des Vertrages nach unserer Wahl entweder im Wege der Datenfernübertragung oder auf einem Datenträger an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten übergeben
– die Daten nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme unverzüglich löschen und sämtliche angefertigten Kopien vernichten.
Weitergehende Unterstützungsleistungen für die Migration der Daten können wir aufgrund gesonderter Beauftragung erbringen. Solche weitergehenden Unterstützungsleistungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste vergütet.
12.4. Im Falle der ordentlichen Kündigung hat der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.
12.5. Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung der Peers Plattform gilt nicht als Kündigung.
13. Ausschließliche Geltung; Besondere Vertragsbedingungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
13.1. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen.
13.2. Neben diesen AGB von Peers können für einzelne Angebote von Peers weitere Vertragsbedingungen maßgeblich sein. Solche Vertragsbedingungen können insbesondere spezielle Konditionen einzelner Lernpartner von Peers enthalten. Solche Vertragsbedingungen werden dem Kunden ggfs. von Peers zur Verfügung gestellt. Sie gelten nur dann, wenn der Kunde solchen Vertragsbedingungen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.
13.3. Wir behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir Sie vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte Email-Adresse. Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn Sie fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.
14. Erfüllungsort; Gerichtsstand; anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.